Rehabilitationssport

Rehablitationssport wirkt den körperlichen und psychischen Folgen einer Behinderung entgegen. Ziel ist die Ausdauer und Kraft zu stärken, die Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken. Beim Rehabilitationssport wird unter ambulantem Herzsport und orthopädischen neurologischen und inneren Krankheitsbildern unterschieden. Der Rehabilitationssport ist eine vom Arzt verordnete Leistung, die in der Regel für die Dauer von 50 Einheiten verordnet wird. Rehablilitationssport wird immer in Gruppen von qualifizierten Übungsleitern durchgeführt.

Für wen ist Rehabilitationssport geeignet?

Rehasport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen, die dazu führen, dass der Patient nicht mehr uneingeschränkt am täglichen Leben teilhaben kann, in Betracht. Grundvoraussetzung ist eine Gruppenfähigkeit. Es dient als Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere um die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Motivation zu einem regelmäßigen Bewegungstraining zu fördern.

Wie erhalte ich eine Verordnung für Rehabilitationssport?

Der Arzt (auch Hausarzt) darf eine Verordnung ausstellen, wenn Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt. Die Verordnung belastet nicht das Budget des Arztes. Der Arzt füllt den Antrag auf Kostenübernahme aus, welchen Sie bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Die Krankenkassen sind aufgrund der Gesetzgebung verpflichtet, diesen Antrag zu genehmigen.

  • Wassergymnastik
  • Wirbelsäulengymnastik
  • Gymnastik auf dem Hocker / Stuhl
  • Gesundheitssport für Herz, Körper und Seele

Jeder kann mitmachen

Im Verein sind Frauen, Männer und Kinder willkommen. Der Sport macht in der Gruppe Spaß und ist in verschiedenen Leistungsstufen von jedem zu schaffen. Es gibt Gymnastik, Wassergymnastik und Bewegungsspiele. Dabei helfen erfahrene, speziell ausgebildete Übungsleiter. Durch die wöchentliche Teilnahme und die Dauer von einem Jahr können Sie wieder schmerzfrei, belastbar und beweglich werden.

Kostenübernahme durch alle Krankenkassen

Die ersten 50 oder 120 Sportstunden werden von allen Krankenkassen bezahlt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Dieser Rehasport wird dann z.B. bei der Gesundheitssportgemeinschaft Holzminden e.V.  ausgeübt.